Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann müssen Kunden Veränderungen ihres Gesundheitszustandes melden?

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Auch wer bereits eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, kann verpflichtet sein, ab und an seinen Versicherer zu kontaktieren. Das gilt vor allem bei gesundheitlichen und beruflichen Veränderungen.

Berufsunfähige Kunden, die Monat für Monat Geld kosten, aber keine Beiträge mehr zahlen, sind Versicherungen ein Dorn im Auge. Um das Risiko dauerhafter Belastungen von Anfang an zu minimieren, verpflichten die Gesellschaften ihre Kunden daher meist schon bei der Leistungsentscheidung, ihnen alle beruflichen Veränderungen sowie Verbesserungen ihres Gesundheitszustandes unverzüglich zu melden. Diese Aufforderung verbinden die Assekuranzen vielfach mit der Androhung, dass Zuwiderhandlungen die Rente kosten.

Kunden die sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen – sei es, weil sie ein Jobangebot haben oder, weil sich ihr Gesundheitszustand verbessert hat –, lösen damit allerdings regelmäßig ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren aus. Damit besteht die Gefahr, dass der Versicherer zu einer neuen Bewertung kommt und im schlimmsten Fall die Zahlung der BU-Rente einstellt.

Um keine unnötigen Risiken einzugehen, lohnt es sich daher, vor der Meldung eine gesundheitliche Veränderung einen Arzt zu konsultieren und diesen beurteilen zu lassen, ob tatsächlich eine meldepflichtige Entwicklung vorliegt.

Eine juristische Beratung sollten Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen, wenn sie während ihres Rentenbezugs eine Umschulung oder berufliche Rehabilitation beginnen wollen. Neu erworbene Kenntnisse können nämlich ebenfalls dazu führen, dass der Versicherer seine Leistungen einstellen darf – etwa, weil der Kunde nun auch in einem anderen, zumutbaren Beruf arbeiten kann.

Erstmal zum Arzt und zum Anwalt

Damit die Versicherung sich ein Bild davon machen kann, wie sich der Zustand und die Einsatzfähigkeit des Kunden seit der Bewilligung der BU-Rente entwickelt hat, muss dieser die Nachprüfung unterstützen und zumutbare Untersuchungen über sich ergehen lassen. Ebenso trifft ihn die Pflicht, erfolgversprechende Therapien zu absolvieren und sich für die Verbesserung der eigenen Gesundheit zu engagieren.

Unbegrenzten Einsatz dürfen die Gesellschaften allerdings nicht verlangen: Wer unsicher ist, ob die von der Assekuranz geforderten Untersuchungen wirklich erforderlich und geeignet sind, um den aktuellen Gesundheitszustand beurteilen zu können, sollte sich vertrauensvoll an seinen Arzt wenden. Gleiches gilt bei Untersuchungen, die dem oder der Betroffenen unzumutbar erscheinen. Sollte der Arzt die Bedenken teilen, kann ein spezialisierte Anwalt dabei helfen, schmerzhafte und/oder invasive Untersuchungen zu verhindern und das Nachprüfungsverfahren zu entspannen.

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