Berufsunfähigkeitsversicherung: Rechtsanwalt Wahl erstreitet Rente für Mandantin
Wegen schwerer psychischer Probleme kann die Vorstandsassistentin einer großen Bank ihren Job nicht mehr ausüben. Doch ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Zahlung. Vor dem Landgericht Frankfurt kam sie damit allerdings nicht durch.
Wer in der Chefetage einer Großbank bestehen will, braucht Nerven aus Stahl, um den Alltag zu meistern. Lange Zeit ging das im Fall einer heute 55-jähringen Frau auch gut. Dann allerdings begannen die Probleme.
Die Frau erkrankte ein einer schweren, wiederkehrenden depressiven Störung. Hinzu kamen eine Anpassungsstörung, eine Zwangserkrankung, eine Adipositas und weitere körperliche und geistige Beschwerden. Als dann auch noch ihr Mann verstarb, entwickelte sie zudem eine krankhafte, komplexe Trauerstörung. Nach 14 Jahren Dienst fiel sie dauerhaft aus und bezog anderthalb Jahre Krankengeld. Schließlich bewilligte ihr die gesetzliche Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Versicherer verweigert Zahlung der BU-Rente
Da die Frau sowohl beim BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als auch bei der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhielt, beantragte sie kurz darauf die Gewährung der in den Policen vereinbarten Renten.
Diese allerdings verweigerten die Versicherungen Zahlung – unter anderem, weil sie die Aussagen des vom Gericht beauftragten Sachverständigen in Zweifel zogen.
Dieser hatte ausgeführt, das Zusammenspiel der verschiedenen Krankheitsbilder, Antriebsschwäche auf der einen Seite und Kontrollzwang auf der anderen, mache es der Frau unmöglich, ihre bisherige Tätigkeit als Vorstandsassistentin auszuüben. Das gelte umso mehr, als sie aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage sei, sich auf andere Menschen einzustellen und insgesamt eine strukturierte Ordnung aufrecht zu erhalten. Gerade diese Punkte seien aber Kernelemente einer Vorstandsassistenz.
Das Landgericht Frankfurt am Main teilte die Zweifel an der Qualität des Gutachtens allerdings nicht. Ebenfalls erteilte es der Auffassung der Versicherer eine Absage, dass es zur Feststellung der Berufsunfähigkeit darauf ankomme, welche Prognose hierzu in der Vergangenheit zu stellen war. Vielmehr müsse rückblickend beurteilt werden, wann erstmals ein Zustand erreicht worden sei, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartung auf Besserung rechtfertigt.
Niederlage für den Versicherer
Die Versicherungsnehmerin, die durch Rechtsanwalt Jürgen Wahl vertreten wurde, konnte daher vom BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes 1.773,73 Euro und von der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes 1.380,80 Euro Nachzahlung auf die zu Unrecht zurückgehaltenen BU-Renten verlangen – zuzüglich Zinsen. Zudem machte das Gericht klar, dass beide Versicherungen auch in Zukunft die vertragliche geschuldete BU-Rente an die Versicherte zahlen müssen (LG Frankfurt/M., Az. 2-30 O 271/18).
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