Berufsunfähigkeit wegen Long Covid
Müdigkeit. Hirnnebel. Angstzustände. Long-Covid kann zahlreiche Beschwerden verursachen – oft sind diese so schwerwiegend, dass an Arbeiten nicht mehr zu denken ist. Nun gibt es die ersten anerkannten Fälle von Berufsunfähigkeit aufgrund einer Corona-Infektion.
Auf den ersten Blick bietet die Statistik keine Überraschungen. Eine aktuelle Analyse der Debeka belegt: Psychische Erkrankungen bleiben mit 44,9 Prozent die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit (BU). Krebserkrankungen belegen mit 15,4 Prozent einen traurigen zweiten Platz, Rücken- und Gelenkprobleme den dritten (11,9 Prozent).
Bei genauerem Hinsehen fällt allerdings auch: Es ist doch nicht alles wie immer. Vielmehr hat auch eine bislang noch nicht erfasste Krankheit in die Liste der BU-Ursachen Einzug gehalten: In sechs Fällen waren eine Covid-19-Erkrankung bzw. deren Folgen Grund für eine Berufsunfähigkeit. Angesichts der zahlreichen Infektionswellen, die über das Land geschwappt sind, ist die Quote mit 0,6 Prozent zwar noch überschaubar. Experten rechnen jedoch damit, dass der Anteil von Covid-Patienten unter den BU-Beziehern deutlich zunehmen wird – oder schon heute höher ist, als die Zahlen glauben machen.
Noch keine endgültigen Gewissheiten
Bereits bei den Begrifflichkeiten herrscht nicht überall Klarheit. Denn unter „Long Covid“ werden streng genommen nur Symptome zusammengefasst, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus bestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die auch drei Monate nach der Ansteckung mit dem Coronavirus noch nicht abgeklungen sind und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, bezeichnen Mediziner hingegen als Post-Covid-Syndrom.
Zu den häufigsten Beschwerden zählen neben Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkter Belastbarkeit auch Atemwegsbeschwerden, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen, Muskelschmerzen – aber auch psychische Probleme wie depressive Symptome oder Ängste. Eine trennscharfe Abgrenzung von Long-Covid, Post-Covid und nicht coronabedingten Symptomen ist daher nicht immer einfach.
Eigentlich sollte das kein Problem sein. Denn entscheidend für eine BU-Rente ist das Vorliegen einer gesundheitsbedingten Berufsunfähigkeit – unabhängig von der Ursache. Wer für mindestens sechs Monate nicht in der Lage ist, zu 50 Prozent in seinem letzten Job zu arbeiten, hat Anspruch auf die vereinbarte Rente. Angesichts der Vielfalt der möglichen Symptome bei Long Covid oder Post Covid stellen sich Gesellschaften allerdings zum Teil auf den Standpunkt, dass die 50-Prozent Schwelle durch die Beschwerden noch nicht erreicht sei.
Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Gehört auch Ihre Versicherung zu den Gesellschaften, die Ihre Long-Covid Beschwerden nicht für ausreichend halten, um eine BU-Rente zu zahlen? Sprechen Sie mich an. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berate ich Sie kompetent und fair.
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