Bei diesen Fehlern der Versicherung steht Ihnen (weiterhin) eine Rente zu

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Nicht nur wer berufsunfähig ist, kann eine Rente von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen. Teils stehen auch genesenen Kunden noch Zahlungen zu….

Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine geschuldete Rente nicht länger zahlen will, darf sie die Überweisungen nicht einfach einstellen. Stattdessen muss sie ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren durchführen und dem Kunden an dessen Ende mitteilen, warum sie nichts mehr bezahlen will. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft die Rente nicht freiwillig bewilligt hat, sondern vom Gericht zur Zahlung verurteilt wurde.

Hohe Anforderungen an die Versicherungen

Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist das durchaus erfreulich. Denn die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren und die entsprechende Änderungsmitteilung sind hoch: Die Rechtsprechung verlangt zum einen eine nachvollziehbare Begründung für das Einstellen der Rente. Dafür muss die Assekuranz den Gesundheitszustand ihres Kunden bei der Bewilligung der Rente mit dessen aktuellen Zustand vergleichen. Kommt sie dabei zu dem Schluss, dass sich dessen Gesundheit gebessert hat, folgt Schritt zwei. Nun muss die Gesellschaft eine sogenannte berufsbezogene Betrachtung durchführen und beweisen, dass der Versicherungsnehmer aufgrund der Verbesserung nicht mehr berufsunfähig ist und wieder in seinem angestammten Beruf arbeiten kann. Das ist alles andere als trivial.

Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden: Wenn die Nachprüfung unterbleibt, der Versicherer sie zu spät durchführt oder die Änderungsmitteilung nicht den strengen formalen Anforderungen der Rechtsprechung entspricht, bleibt der Anspruch des Kunden auf die Zahlung der BU-Rente erst einmal bestehen Das Argument: Die Erklärung einer Assekuranz, das Nachprüfungsverfahren samt Änderungsmitteilung durchzuführen, wirkt nur für die Zukunft. Das kann im Ergebnis sogar dazu führen, dass der Kunde (vorübergehend) eine Rente erhält, obwohl er gar nicht mehr berufsunfähig ist (BGH, Az.: IV ZR 124/18).

Im konkreten Fall musste die Gesellschaft dem (inzwischen genesene) Kunden noch zwei weitere Jahre eine BU-Rente überweisen, da bei diesem erst im Laufe des Rechtsstreits eine formell saubere Änderungsmitteilung einging.

Nachprüfungsverfahren: Chance und Risiko für Versicherungsnehmer

„Versicherer bleiben an ihre Leistungszusage so lange gebunden, bis sie mit Erfolg ein Nachprüfungsverfahren durchgeführt und eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung verschickt haben“, kommentiert Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht in Offenbach.

Vor allem die zweite Anforderung ist für Versicherungsnehmer oft ein Einfallstor, um sich die Rente noch länger zu sichern. Denn eine ordnungsgemäße Änderungsmitteilung muss für den Kunden nachvollziehbare Begründung enthalten, was sich seit dem ursprünglichen Leistungsanerkenntnis geändert hat und warum die Rente nun nicht mehr fließen soll.

Dadurch sollen Kunden die Möglichkeit bekommen, das Risiko richtig einzuschätzen, dass sie eingehen, wenn sie die Versicherung verklagen, um weiterhin Geld zu bekommen.

Ein Rechtsanwalt schafft Sicherheit in Zweifelsfällen

Wer ein Schreiben seiner Versicherung erhält, wonach diese ein Nachprüfungsverfahren durchführen will, sollte daher umgehend einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren, um eine kluge Strategie für das weitere Vorgehen zu erarbeiten. Das gilt umso mehr, als Versicherungsnehmer im Rahmen eines solchen Nachprüfungsverfahrens vielfältige Mitwirkungspflichten haben.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungen kann Ihnen helfen, Fehler im Nachprüfungsverfahren zu vermeiden und etwaige Versäumnisse der Gesellschaft zu Ihren Gunsten zu nutzen.

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