Sturmflut: Welche Versicherung zahlt für die Schäden?

()

Für viele ist es ein großes Privileg, nahe am Strand zu wohnen. Wenn das Wetter verrücktspielt, kann dieses Privileg aber auch zum Problem werden. Insbesondere nach einer Sturmflut müssen Hauseigentümer heftige Auseinandersetzungen mit ihrer Versicherung befürchten, wenn ihre Immobilie dadurch zu Schaden gekommen ist.

Hochwasser oder Überschwemmungen sind die eine Sache. Sie verursachen zwar oft immense Schäden an Gebäuden und Hausrat. Wer jedoch eine Elementarschaden- bzw. Naturgefahrenversicherung besitzt, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Gesellschaft die Kosten für die Sanierung bzw. die Wiederbeschaffung von Möbeln und Inventar übernimmt.

Anders sieht es aus, wenn eine Sturmflut wütet, wie vor Kurzem an der Ostsee. Bei diesem Wetterphänomen drückt der Wind die Wassermassen in Küstennähe. Oft sind schwere Überschwemmungen die Folge. In einem solchen Fall gehen Hausbesitzer im Uferbereich des Meeres aber meist leer aus. Denn die Elementarversicherung greift allgemein nur, wenn Flüsse oder Bäche über die Ufer treten oder (Stark)-Regen für Überflutungen sorgt.
Schäden durch eine Sturmflut hingegen sind in so gut wie jeder Elementarschaden- bzw. Naturgefahrenversicherung ausgeschlossen.

Die Details entscheiden

Versicherungsnehmer, deren Immobilie im Zusammenhang mit einer Sturmflut zu Schaden gekommen ist, sollten aber nicht vorschnell resignieren, sondern sich durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Denn eine Sturmflut im versicherungsrechtlichen Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen.

  • Erstens: Das Wasser an Meeresküsten und in Flussmündungen außergewöhnlich hoch steigen.
  • Zweitens muss dieser Anstieg durch einen auflandigen Sturm verursacht werden.

Wichtig ist zudem, dass Versicherungsnehmer den Zweck des Leistungsschlusses in ihrer Police erkennen können. Klar ist damit, dass Schäden aufgrund einer Sturmflut dann nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, wenn zum Beispiel Seewasser über Deiche oder in Flüsse drückt und dadurch Überschwemmungen verursacht. Lediglich mittelbare Folgen des Wetterereignisses hingegen sind von dem Ausschluss nicht umfasst. Diese Rechtsauffassung ist höchstrichterlich bestätigt (BGH, Az. IV ZR 235/19).

Bei Zweifeln am Leistungsausschluss stets zum Rechtsanwalt

Das Problem: Wann ein Schadensereignis unmittelbare oder mittelbare Folge einer Sturmflut ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Auch ist davon auszugehen, dass seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs etliche Versicherungen ihre Ausschlussklauseln konkretisiert haben. Um die eigenen Ansprüche richtig einzuschätzen und kein Geld zu verschenken, sollten sich Versicherungsnehmer daher im Zweifel frühzeitig von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen.

Geben Sie uns Feedback

Klicken Sie auf einen Stern um diese Seite zu bewerten.

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl:

Bisher keine Bewertungen. Seien Sie der Erste.

Jürgen Wahl Focus TOP Rechtsanwalt 2023 Verischerungsrecht Offenbach

Versicherungsrecht Offenbach

Anwalt bei Sturmflut?

Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berät Sie gerne bei Schäden in Verbindung mit Sturmfluten.

Wir sind bekannt aus:

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein Frankfurter Anwaltsverein Mitgleid im Anwaltverein AG Medizinrecht Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht Anwälte für Ärtzte