Erwerbsunfähigkeit: Könnten Sie von 917 Euro pro Monat leben?
Es ist ein unterschätztes Risiko. Doch wer zu Beginn seines Berufslebens erwerbsunfähig wird, ist meist auf Grundsicherung angewiesen. Und selbst jene, die bereits ein Anrecht auf die staatliche Erwerbsminderungsrente haben, können damit keine großen Sprünge machen. Trotzdem sichern sich nur wenige Menschen ausreichend ab.
Schon die Definition verheißt nichts Gutes. Voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind Menschen, die weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Welchen Beruf sie ausgeübt haben, bevor sie gesundheitliche Probleme entwickelten, ist dabei egal. Ein Konzertpianist, der nach einem Unfall einen Finger verliert, ist daher nicht erwerbsunfähig im Sinne der Definition. Weil er zwar nicht mehr Klavierspielen kann, aber ohne Probleme in einem anderen Beruf Vollzeit arbeiten könnte, sieht er von der gesetzlichen Versicherung keinen Cent.
Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel
Selbst wer nach der engen Definition der gesetzlichen Rentenversicherung erwerbsunfähig ist und nach 2. Januar 1961 geboren wurde, darf sich im Fall der Fälle keine üppige Unterstützung erhoffen. Die staatlichen Leistungen bei einer Erwerbsminderung lagen 2021 bei durchschnittlich 917 Euro.
Einen Anspruch auf die (überschaubare) Leistung hat aber nur, wer vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war – und davon mindestens drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge entrichtet hat.
Auszubildende, aber auch Studierende und Berufseinsteiger erhalten daher regelmäßig keine Erwerbsminderungsrente und sind – so sie nicht privat vorgesorgt haben – auf Grundsicherung angewiesen.
Gefährliches Vertrauen ins staatliche System
Der Verlust der Arbeitskraft geht daher für viele Menschen fast zwangsläufig mit einem rasanten sozialen Abstieg einher. Das allerdings scheint nur den wenigsten Erwerbstätigen bewusst zu sein, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Hannoversche Lebensversicherung AG belegt.
Nur gut ein Fünftel (22 Prozent) der Teilnehmer konnten die Frage nach der ungefähren Höhe der staatlichen Erwerbsminderungsrente richtig beantworten. Fast drei Viertel (74 Prozent) wussten nicht, dass Berufsanfänger gegen Erwerbsunfähigkeit kaum versichert sind und gerade einmal elf Prozent der Befragten gaben an, dieses Risiko privat abgesichert zu haben.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Je früher, desto besser
Versicherungsberater und Verbraucherschützer mahnen angesichts dieser Zahlen immer wieder zu mehr Eigenvorsorge. Doch so segensreich eine leistungsstarke BU-Versicherung im Ernstfall auch sein kann: Die Wahl des richtigen Produktes ist alles andere als trivial. Wer bei der falschen Gesellschaft anheuert, die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt oder beim vorvertraglichen Gesundheitscheck etwas vergisst, riskiert, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall nicht bezahlen muss.
Erwerbstätige, die ihre Arbeitskraft absichern wollen, sollte daher von Anfang an die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Jürgen Wahl und sein Team beraten Sie gerne zu allen Fragen der Berufsunfähigkeit und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
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Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht, berät Sie gerne bei allen juristischen Problemen mit Ihrer Berufsunfähigkeit.
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