Bauen im Überschwemmungsgebiet: Wenn das Haus sich nicht versichern lässt

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Die EU-Umweltagentur schlägt Alarm: Von allen Kontinenten erwärme sich Europa wegen des Klimawandels am schnellsten, mehr Engagement sei dringend geboten. Die Versicherungsbranche hat bereits einen Vorschlag.

Braucht es einen Baustopp in Hochwassergebieten? Aus Sicht der Verantwortlichen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lautet die Antwort: eindeutig ja. Untermauert wird die Forderung der Branche durch Daten, der VDS Schadenverhütung GmbH. Sie ergeben, dass derzeit etwa 300.000 der 22,4 Millionen Adressen in Deutschland in gefährdeten Gebieten liegen.

Die Experten haben dafür öffentlich zugängliche Daten ausgewertet. So fanden sie heraus, dass das Gros (80 Prozent) der gefährdeten Gebäude in sogenannten vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegt. Hier ist die Ausweisung neuer Baugebiete eigentlich verboten. Jedoch lässt das Gesetz zahlreiche Ausnahmen zu – sehr zum Leidwesen der Versicherungsbranche: Aufgrund des Klimawandels und der damit häufiger auftretenden Wetterextremen seien Schäden in Milliardenhöhe zu erwarten. Prävention sei daher das Gebot der Stunde – und damit auch ein Neubaustopp in gefährdeten Gebieten.

Versicherer machen Front gegen Versicherungspflicht

Dass sich die Versicherungsbranche im Rahmen der Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung für mehr Prävention und gegen mehr Policen ausspricht, erstaunt nur auf den ersten Blick. Bei genauerem Hinsehen hingegen zeigt sich das Kalkül. Denn aktuell dürfen die Versicherer interessierten Hauseigentümern den Vertragsschluss verweigern, wenn deren Immobilie in einem Gefährdungsgebiet lieg. Um die Risiken zu kategorisieren, hat die Branchen sogar eigens ein spezielles Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt.
Derzeit gibt es vier Gefährdungsklassen. Stufe eins bezeichnet Standorte, an denen Hochwasser unwahrscheinlich sind, Stufe vier jene, bei denen ein Hochwasser nach derzeitiger Datenlage Hochwasser mindestens einmal in zehn Jahren vorkommt.

Immobilien, die in einem Gebiet der ZÜRS-Stufe 4 liegen, sind derzeit praktisch nicht versicherbar. In der Gefährdungsklasse drei müssen Kunden, die einen Elementarschutz wollen, zumindest mit hohen Risikoaufschlägen auf ihre Prämien rechnen.

Kommentar von Jürgen Wahl, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Unabhängig von der politischen Debatte über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auch bei Schäden durch Regenwasser sollten Immobilieneigentümer angesichts des Klimawandels ihren Versicherungsschutz überprüfen und ggfls. optimieren.

Sie haben bereits einen Schaden erlitten und Probleme mit Ihrer Gesellschaft? Sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwalt für Versicherungen stehe ich außergerichtlich und vor Gericht an Ihrer Seite.

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